Meine Rahmenbedingungen

Ablauf

Nachdem Sie mich telefonisch oder per E-Mail kontaktiert haben, können wir ein Erstgespräch vereinbaren. Dieses Erstgespräch dient dem persönlichen Kennenlernen und der Abklärung Ihrer aktuellen Situation bzw. Ihrer Anliegen und Ziele. Darauf basierend gilt es herauszufinden, ob die beabsichtigte Psychotherapie erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Ihnen und mir tragfähig ist.

In den ersten Therapieeinheiten geht es mir darum, Ihr Problem mitsamt den Symptomen, den Ursachen und seiner Entstehungsgeschichte zu verstehen (Diagnostik). Darauf aufbauend werden individuelle Therapieziele identifiziert, auf die wir gemeinsam hinarbeiten. In meiner Arbeit ist es mir wichtig, Ihnen Ihre vorhandenen Fähigkeiten und Stärken sowie sonstige Ressourcen bewusst zu machen bzw. für die Erreichung der Ziele zu nutzen. Ich möchte Ihnen beibringen, sich als selbstwirksam zu erleben, Ihren eigenen Wert zu spüren und alte Verhaltensmuster zu durchbrechen.

Im weiteren Verlauf steht uns eine Vielfalt an Behandlungsmethoden zur Verfügung, um die gewünschte Veränderung herbeizuführen und Ihren Leidensdruck zu lindern.

Die Dauer einer Psychotherapie ist keinesfalls festgelegt und variiert, je nach Anliegen, von einigen Sitzungen bis zu mehreren Monaten. Dabei beeinflussen folgende Faktoren die Dauer der Behandlung:

  • Aktive Mitarbeit und Motivation
  • Mut, sich auf Veränderungsprozesse einzulassen

Regulär beendet ist die Therapie dann, wenn die vereinbarten Ziele erreicht sind, es keine neuen mehr gibt und Strategien besprochen wurden, wie ein Rückfall vermieden werden kann bzw. was bei einem Rückfall zu tun ist.

Dauer einer Einheit

Eine Einheit für eine verhaltenstherapeutische Behandlung dauert 50 Minuten und beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie die zur Verfügung stehende Zeit ganz oder nur teilweise nutzen, die Höhe des Honorars bleibt davon unberührt.

Häufigkeit

Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach Ihrem Anliegen und bewegt sich im Durchschnitt zwischen einmal pro Woche und einmal pro Monat. Das vereinbaren wir gemeinsam. Die Behandlung basiert auf Freiwilligkeit, daher können Sie sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.

Kosten

Psychotherapie (50 Minuten): 60,00 Euro
Für Leistungen von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision gewähren Krankenkassen keinen Kostenzuschuss. Damit für Sie daraus kein finanzieller Nachteil entsteht, verrechne ich einen angepasst niedrigen Stundensatz. Bei dringendem Bedarf biete ich auch ein gewisses Kontingent an Therapieplätzen zu reduzierten Tarifen für Menschen in Ausbildung oder in finanziell schwierigen Lebenssituationen an.

in Ausbildung unter Supervision

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich im letzten Abschnitt der Psychotherapie-Ausbildung. Nachdem ich die gesamten Theorie- und Praxisbausteine meiner Ausbildung absolviert und die Fähigkeit zu ihrer Anwendung im Rahmen der sogenannten „Statusprüfung“ unter Beweis gestellt habe, ist es mir erlaubt, eigenständig als Psychotherapeutin zu arbeiten. Aus Gründen der Qualitätssicherung wird meine Tätigkeit in dieser Zeit von einer erfahrenen Lehrtherapeutin begleitet und supervidiert. Das bedeutet, dass ich mich in regelmäßigen Abständen mit meiner Lehrtherapeutin austausche, um meine therapeutische Tätigkeit zu reflektieren, selbstverständlich anonym, also ohne Ihren Namen zu nennen. Durch diesen Austausch fließen Wissen, Erfahrung und eventuell wertvolle Sichtweisen der Lehrtherapeutin in Ihre Behandlung mit ein. Dies hat für Sie den Zusatznutzen, von zwei Therapeutinnen zu profitieren. Wenn Sie zu mir in die Praxis kommen, arbeiten Sie und ich aber alleine.Darüber hinaus werden Therapiestunden unter Supervision zu einem niedrigeren Stundentarif angeboten.

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind speziell für Sie reserviert! Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, so bitte ich Sie, mir mindestens 24 Stunden vorher Bescheid zu geben. Bei einer späteren Absage sowie bei Fernbleiben ohne Absage bitte ich um Verständnis, dass das Honorar in Rechnung gestellt wird.

Verschwiegenheit

Alle im Rahmen der Behandlung besprochenen Inhalte unterliegen der Verschwiegenheit gemäß § 15 Psychotherapiegesetz. Das bedeutet, dass alles in der Sitzung Besprochene vertraulich behandelt wird. Keine Außenstehenden – auch keine Angehörigen – werden Inhalte aus den Behandlungsgesprächen erfahren, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Entbindung der Verschwiegenheitspflicht für diese Person vor.